Ablaufende Energieausweise für Gebäude – Energieberatung in Rheinbach am 19.04.2018

Viele Wohnungsunternehmen lassen in diesem Jahr neue Energieausweise ausstellen, weil die ersten Dokumente nun zehn Jahre nach Einführung des Ausweises ungültig werden. Brauchen die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer in der Klimaregion Rhein-Voreifel nun auch sofort neue Dokumente?

„Den Energieausweis benötigt man nur, wenn man ein Haus oder eine Wohnung verkauft beziehungsweise neu vermietet“, erklärt Dipl.-Ing. Waltraud Clever, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale NRW. „Wer einfach nur im Eigenheim wohnt oder langjährige Mieterinnen und Mieter hat, kann einen Energieausweis ruhig ungültig werden lassen. Es reicht, bei Bedarf einen neuen zu bestellen.“ Dieser Bedarf bestehe allerdings schon beim Schalten einer Anzeige, egal ob online oder in der Zeitung. Denn bereits darin müsse die Effizienzklasse aus der Skala von A+ bis H genannt sein, die seit 2014 Bestandteil der Ausweise ist.

Um sich für die eigene Planung ein Bild vom energetischen Zustand eines Hauses zu machen, ist laut Clever der Energieausweis nicht die beste Wahl. „Der Energieausweis ist für Interessenten da. Er gibt eine grobe Orientierung zur Einordnung des Energiebedarfs. Er enthält zwar auch Modernisierungsempfehlungen, aber die sind knapp und standardisiert und geben zum Beispiel auch keine Hinweise auf Förderprogramme“, erklärt Clever. Sinnvoller für Planungen sei deshalb eine ausführliche, individuelle Energieberatung. Dabei könnten auch die Lebenssituation, die Wünsche und das Budget der Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen werden – nicht nur technische Daten oder bisherige Verbrauchswerte.

„Leider werden auch die neuen Ausweise weiterhin in zwei Varianten ausgestellt, die schlecht miteinander vergleichbar sind“, erklärt Clever. weiter. Die freie Entscheidung zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die nach 1977 gebaut wurden oder die Vorgaben der damaligen ersten Wärmeschutzverordnung trotz früheren Baujahrs erfüllen. Schon diese Entscheidung ist jeweils mit Vor- und Nachteilen verbunden.

Detaillierte Informationen zum Thema Energieausweis und Antworten auf individuelle Fragen zu sämtlichen anderen Energiethemen gibt Dipl.-Ing. Waltraud Clever von der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, den 19.04.2018, von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr in Raum 110 im Rathaus der Stadt Rheinbach.

Die Energieberatung steht allen Bürgerinnen und Bürgern aus den Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg offen. Eine Anmeldung zur Energieberatung ist erforderlich. Ansprechpartner ist der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke unter Telefon: 02222/945-285 oder tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Eine Beratung dauert 45 Minuten und kostet dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nur 7,50 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.