Zuschüsse für Barrieren-Abbau und neue Balkone: Energieberatung in Bornheim am 27.09.2018

Es gibt wieder staatliche Förderzuschüsse für Privatleute, die bauliche Barrieren im Haus oder in der Eigentumswohnung verringern. Warum das auch für Energiesparer aller Altersklassen interessant sein kann, erklärt Dipl.-Ing Waltraud Clever, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale NRW in der Klimaregion Rhein-Voreifel: „Wer zum Beispiel die Balkontür erneuern will, damit es weniger zugig ist, sollte Stolperfallen und Bedienkomfort gleich mit im Blick haben. Schließlich wird man eine solche Maßnahme nicht so bald wieder stemmen. Und die Fördermittel lassen sich teils kombinieren.“

So kann der jetzt wieder verfügbare Zuschuss der KfW „455 B – Altersgerecht Umbauen“ zum Beispiel in bestimmten Fällen mit dem KfW-Zuschuss „430 – Energieeffizient Sanieren“ verbunden werden. Alle Anträge müssen Sanierungswillige stellen, bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen.

„Viele geförderte Maßnahmen sind auch für junge Familien und andere Zielgruppen sinnvoll, weil sie Bewegungsfreiheit und Komfort schaffen“, betont Clever. So werde zum Beispiel auch der Bau von Balkonen oder Terrassen gefördert. Ein Blick auf die Möglichkeiten lohne deshalb immer.

Mehr Informationen zum Reduzieren von Barrieren, Tipps zur klugen Kombination von Fördermitteln und Antworten auf individuelle Fragen zu allen anderen Energiethemen gibt Dipl.-Ing. Waltraud Clever von der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, den 27. September 2018, von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr in Raum 901 im Rathaus der Stadt Bornheim.

Die Energieberatung steht allen Bürgerinnen und Bürgern aus den Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg offen. Eine Anmeldung zur Energieberatung ist erforderlich. Ansprechpartner ist der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke unter Telefon: 02222/945-285 oder tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Eine Beratung dauert 45 Minuten und kostet dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nur 7,50 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.