Halogenlampen ausknipsen, LED einschalten: Energieberatung in Rheinbach am 25.10.2018

Viele Halogenlampen dürfen seit dem 1. September nicht mehr hergestellt werden, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Doch für Ersatz ist gesorgt. Für alle Halogenlampen, die jetzt vom Markt verschwinden, gibt es schon gute Alternativen mit stromsparender LED-Technik. Dipl.-Ing. Waltraud Clever, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale NRW, hat zusammengestellt, welche Angaben beim Umstieg auf LED helfen:

  • Dimmbarkeit: Nicht alle LED-Modelle sind dimmbar, deshalb ist auf die entsprechende Angabe auf der Verpackung zu achten. Mit Hilfe von Listen der LED-Hersteller im Internet lässt sich vorab prüfen, ob ein vorhandener Dimmer mit einer bestimmten LED kompatibel ist.
  • Helligkeit: In der Einheit Lumen (lm) geben Hersteller an, wie hell eine Lampe leuchtet. Je höher der Wert ist, desto mehr Licht liefert das Modell. Zur Orientierung: 46-Watt-Halogenlampen in klassischer Glühbirnenform werden in der Regel mit 800-Lumen-LED ersetzt.
  • Lichtfarbe: Die Lichtfarbe beeinflusst die Atmosphäre im Raum – und Weiß ist nicht gleich Weiß. So gibt es warmweißes Licht mit 2.500 bis 3.300 Kelvin (K), das mit großem Rotanteil gemütlich wirkt. Kaltweißes Licht dagegen enthält viel Blaulicht und ähnelt deshalb dem Tageslicht. Diese eher anregend wirkenden Lampen haben mehr als 5.300 K. Dazwischen liegt das sogenannte Neutralweiß.
  • Farbwiedergabe: Wie gut sich Farben erkennen lassen, zeigt der Farbwiedergabewert. Er wird mit den Abkürzungen CRI oder Ra benannt. Der Wert kann höchstens 100 betragen und sollte bei mindestens 80 liegen. Besonderes Augenmerk auf die Farbwiedergabe lohnt sich zum Beispiel an Schminkspiegeln, bei der Kleiderauswahl oder über dem Esstisch.
  • Lebensdauer und Schaltfestigkeit: Mit zwei Werten geben Hersteller an, welche Lebensdauer Kunden von einer LED erwarten können: mit der Zahl der möglichen Schaltzyklen und der Gesamtleuchtdauer. Die Werte bei den Schaltzyklen – auf der Verpackung oft mit einem Schalter symbolisiert – variieren zwischen 15.000 und 100.000. Eine hohe Zahl lohnt sich zum Beispiel im Bad oder im Treppenhaus, wo das Licht häufiger an- und ausgeht. Die angegebene Leuchtdauer liegt meist bei rund 25.000 Betriebsstunden. Manche Lampen erreichen laut Herstellern aber auch bis zu 100.000 Stunden. Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig verschiedene Lampen und gibt Empfehlungen ab.
  • Leuchten mit Netzteilen: Nicht verboten werden Halogenlampen, die nicht mit der Netzspannung von 230 Volt arbeiten, sondern mit 12 Volt. Auch hier kann sich der Umstieg auf LED zum Energiesparen aber lohnen. Zu beachten ist allerdings, dass die zugehörigen Leuchten nur funktionieren, wenn die Lampen eine bestimmte elektrische Leistung aufnehmen. Dieser Wert steht in Watt (W) oder Voltampere (VA) auf dem Netzteil, umgangssprachlich oft Trafo genannt. Weil LED viel weniger Watt haben als Halogenlampen, kann diese Grenze nach einem Umstieg unterschritten werden. Das Licht flackert dann oder geht gar nicht mehr an. In einem System mit mehreren Lampen können Halogenlampen und LED auch gleichzeitig eingesetzt werden, um den Grenzwert nicht zu unterschreiten.

Mehr Informationen rund um die richtige Beleuchtung und Antworten auf individuelle Fragen zu allen anderen Energiethemen gibt Dipl.-Ing Waltraud Clever von der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, den 25. Oktober 2018, von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr in Raum 110 im Rathaus der Stadt Rheinbach.

Die Energieberatung steht allen Bürgerinnen und Bürgern aus den Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg offen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Ansprechpartner ist der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke unter Telefon: 02222/945-285 oder tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Eine Beratung dauert 45 Minuten und kostet dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nur 7,50 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist die Beratung kostenfrei.