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Klimaneutralitätskonzept

  • Das Interkommunale Klimaneutralitätskonzept setzt sich aus den interkommunalen und kommunalen Maßnahmenkatalogen sowie - zur Erläuterung der Maßnahmen - aus dem interkommunalen Bericht und den Berichten der Kommunen zusammen.

  • Interkommunales Klimaneutralitätskonzept

Kommunale Wärmeplanung

  • Die Kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Wärmewende und damit entscheidend für das Erreichen der Klimaneutralitätsziele auf allen Ebenen. Bis zum 30.06.2028 müssen alle Kommunen (<100.000 Einwohner) eine solche Planung vorlegen. Den jeweiligen Sachstand der sechs Kommunen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis erfahren Sie direkt bei den Kommunen.

    Die Regelung zum Einbau einer Heizung mit 65%-igem Anteil an erneuerbar produzierter Energie ist bis dahin ausgesetzt und es gilt eine Übergangslösung aus dem Gebäudeenergiegesetz.

Interkommunales Klimaanpassungskonzept

  • Das Interkommunale Klimaanpassungskonzept setzt sich einerseits aus dem interkommunalen Berichtsteil und den interkommunalen Maßnahmen sowie andererseits aus den Leuchtturmmaßnahmen in den Kommunen zusammen. 

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Detailkarten

  • Für die gesamte Region sowie für jede einzelne Kommune sind im Rahmen der Erstellung des interkommunalen Klimaanpassungskonzepts folgende Detailkarten (Klick auf +) erstellt worden:

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Nachhaltige Mobilität

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