Energieausweis endlich erklärt: Energieberatung in Meckenheim am 20.07.2017

Auf den ersten Blick deutlich machen, wie energieeffizient ein Gebäude ist, das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt, und welche Informationen er tatsächlich enthält, erläutert Waltraud Clever, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW.

Was steht drin?

Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich um Empfehlungen“, betont Clever. „Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Die Energieeffizienz-Expertenliste führt einen großen Teil aller Sachverständigen. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung.

Was kann der Energieausweis nicht?

„Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten“, stellt Waltraud Clever klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.

Individuelle Fragen zum Energieausweis sowie zu allen anderen Energiethemen beantwortet Waltraud Clever von der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, den 20. Juli, von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr im Besprechungsraum Lüftelberg (Nr. 1.60) im ersten Obergeschoss des neuen Rathauses der Stadt Meckenheim (Siebengebirgsring 4). Die Energieberatung steht allen Bürgerinnen und Bürgern aus den Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg offen. Eine Anmeldung zur Energieberatung ist erforderlich. Ansprechpartner ist der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke unter Telefon: 02222/945-285 oder tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Eine Beratung dauert 45 Minuten und kostet dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium nur 7,50 Euro.